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Seit dem 1. Juni 2007 gilt in Europa die EU-Chemikalienverordnung REACH. Diese wurde durch die Mitgliedsstaaten der EU im September 2002 beschlossen und durch das Europäische Parlament am 30. Dezember 2006 veröffentlicht. Durch die REACH-Verordnung sollen Chemikalien, die im europäischen Umlauf sind, systematisch kategorisiert und die Informationen über die Chemikalien veröffentlicht werden.


Was ist die REACH-Verordnung?

Die REACH-Verordnung ist eine europaweite Chemikalienvorschrift.
REACH (=Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals) bedeutet Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Ziel dieser europäischen Chemikalien-Verordnung ist es, Mensch und Umwelt zu schützen und gleichzeitig den freien Verkehr von Chemikalien auf dem europäischen Binnenmarkt zu ermöglichen und somit auch die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu gewährleisten. Die Verordnung nimmt Hersteller, Importeure und Anwender in die Pflicht. Denn sie haben die Verantwortung dafür, dass von ihnen hergestellte bzw. gehandelte Chemikalien sicher verwendet werden.

Warum gibt es die REACH-Verordnung?

In den letzten Jahren stieg die Anzahl an Allergien, Asthmaerkrankungen, Unfruchtbarkeit und verschiedenen Krebsarten deutlich an. Ursache hierfür können Chemikalien sein, die in den Erzeugnissen oder Produktionen verwendet wurden. Daher wurden die ursprünglichen Chemikalienverordnungen der EU-Länder zu einer europaweiten Chemikalienverordnung zusammengefasst. Durch diese Verordnung können schädliche Chemikalien besser und schneller erkannt werden und so als mögliche Erkrankungsursache eingestuft werden. Die REACH-Verordnung dient somit auch unserer Umwelt und unterliegt strengen Richtlinien. Sie ist eine der strengsten Chemikalienverordnungen weltweit.

Nach dem Chemikalienrecht vor REACH mussten die Behörden die Sicherheit der Chemikalien prüfen. Das führte dazu, dass zu den meisten Stoffen auf dem europäischen Markt keine systematisch erhobenen Informationen vorlagen, denn die Unternehmen mussten erst dann fehlende Daten nachreichen, wenn nachweislich Informationslücken vorhanden waren oder Hinweise auf eine Umwelt- oder Gesundheitsgefährdung durch die Substanz vorlagen. Daraus ergab sich der Bedarf nach einer europäischen Datenbank, die alle chemischen Stoffe erfassen, nach Risiko einstufen und regulieren sollte - die REACH-Verordnung wurde beschlossen.

Wie wird REACH konkret umgesetzt?

Die praktische Umsetzung von REACH erfolgt in 3 Stufen. Der Hersteller bzw. Importeur hat eine Bringschuld, es muss also nicht erst eine Anfrage durch eine Behörde erfolgen. Die registrierten Chemikalien müssen durch die Hersteller auf diverse Kriterien geprüft werden. Wichtigste Kriterien hierbei sind die Umweltverträglichkeit und die Sicherheit für die menschliche Gesundheit. Die Stoffe werden dann im Rahmen der REACH-Verordnung zugelassen. Wenn eine Gefährdung durch den Stoff besteht, wird dieser Stoff durch ein Zulassungsverfahren von den Mitgliedsstaaten überprüft. Dabei wird von der EU-Kommission entschieden, ob der Stoff zulassungspflichtig ist oder nicht. Zulassungspflichtige Stoffe werden dann für die Verwendung verboten, außer die Zulassung für bestimmte Verwendungen wurde erteilt. Die Beschränkungen dienen zur Minimierung von chemikalischen Stoffen in der EU, dabei sind nicht nur gefährliche Stoffe im Fokus.

  • Registrierung
    Jede Chemikalie, die in Europa hergestellt oder in Verkehr gebracht wird, muss nach REACH zur eindeutigen Identifizierung registriert werden - es gilt der Grundgedanke "ohne Daten kein Markt". Unter REACH müssen die Hersteller bzw. Importeure von Chemikalien vorab Informationen zum Verwendungszweck geben und der Behörde Daten zur Verfügung stellen, die eine Bewertung der Chemikalie erlauben, wie z. B. Angaben zur Giftigkeit und zur Anreicherung in Organismen bzw. in der Umwelt. Der Umfang der erforderlichen Angaben richtet sich nach der hergestellten bzw. importierten Menge des zu registrierenden Stoffes. Die Fristen zur Registrierung richten sich sowohl nach der Gefährlichkeit der Chemikalie als auch nach der produzierten Menge des Stoffes. Der Registrierungs-Prozess ist nun abgeschlossen, sodass alle chemischen Stoffe auf dem europäischen Markt registriert sein sollten. Zuständige Behörde ist die ECHA, die Europäische Chemikalienagentur.

  • Evaluierung
    Die eingereichten Unterlagen werden von der ECHA auf Vollständigkeit geprüft. Bei 5 % der Registrierungs-Anträge wird zudem geprüft, ob die Daten den Anforderungen für die Registrierung entsprechen. Für die eigentliche Bewertung der Stoffe ("Substance Evaluation") sind die EU-Mitgliedsstaaten zuständig. Dazu werden zu ausgewählten Chemikalien alle Registrierungsunterlagen ausgewertet. Dann kann beispielsweise beschlossen werden, dass weitere Unterlagen einzureichen sind, oder dass die Chemikalie in das Zulassungs- und Beschränkungsverfahren aufgenommen wird, weil der Verdacht besteht, dass die Chemikalie "besonders besorgniserregend" ist. Diese Stoffe werden in eine gemeinsame Liste zur Stoffbewertung ("Community Rolling Action Plan, CoRAP") aufgenommen.

  • Zulassung und Beschränkung
    Die Behörden können die registrierte Chemikalie als "Substance of very high Concern" (SVHC) einstufen, was bedeutet, dass der Stoff als "besonders besorgniserregend" beurteilt wird. Dies ist der Fall, wenn die Substanz "krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend" oder "giftig und langlebig in der Umwelt und in Organismen anreichernd" oder "sehr langlebig in der Umwelt und sehr stark in Organismen anreichernd" oder "ähnlich besorgniserregende Eigenschaften (z. B. hormonelle Wirkung)" hat. Die EU-Kommission legt dann Stoffe fest, die vorrangig zulassungspflichtig sind. Die Zulassung ist immer zeitlich begrenzt. Auch eine Zulassungs-Beschränkung auf bestimmte Bereiche ist möglich. Ziel ist grundsätzlich, diese Stoffe durch weniger besorgniserregende Stoffe zu ersetzen. Dabei werden auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Entscheidung mit einbezogen.

Welche Vorteile hat der Verbraucher durch die REACH-Verordnung?

Erklärtes Ziel der REACH-Verordnung ist auch, Daten zu Chemikalien öffentlich zu machen, sodass der informierte Verbraucher eine sachlich fundierte Kaufentscheidung treffen kann. So ergeben sich die folgenden Vorteile:

  • Einsicht in die im Rahmen von REACH gelisteten Chemikalien ist auf der Website der ECHA für jeden Bürger möglich - zurzeit sind die meisten Angaben jedoch nur in englischer Sprache hinterlegt. Auch das Bundesumweltamt bietet auf seiner Website sehr ausführliche Informationen rund um REACH.
  • Jeder Verbraucher hat das Recht, beim Hersteller auf vorhandene gesundheitsschädliche Stoffe nachzufragen - der Hersteller muss innerhalb von 45 Tagen antworten.
  • Durch REACH werden auf Sicht die Risiken der Umweltbelastung und Gesundheitsschädigung durch Chemikalien vermindert.
  • Verringerung der Konzentrationen von gefährlichen Stoffen in der Umwelt und in Erzeugnissen sind zukünftig absehbar.
  • Der Ersatz von gefährlichen Chemikalien durch alternative Stoffe wird gefördert.
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